Vorbereitung des Auslandsaufenthalts und Studienleistungen
Im Rahmen des Erasmus+-Studienprogramms steht Ihnen für fachliche Fragen der Erasmus+-Koordinator des Instituts zur Verfügung. Bei administrativen Fragen hilft Ihnen das Referat für Internationale Angelegenheiten. Einige Belange müssen Sie als Erasmus+-Studierende jedoch selbständig organisieren. Es wird erwartet, dass sich nominierte Studierende selbständig um die Bewerbung an der Gasthochschule, ordnungsgemäße Beurlaubung an der FAU, Unterkunft im Zielland, An- und Abreise, ausreichenden Versicherungsschutz (Krankenversicherung und Haftpflicht) sowie eine angemessene sprachliche Vorbereitung kümmern.
Studienvorhaben (Learning Agreement)
Vor der Abreise sollten Studierende mit dem Erasmus+-Koordinator des Instituts für Theater- und Medienwissenschaft die Kursauswahl im Ausland abstimmen. Die ausgewählten Kurse werden im sogenannten Learning Agreement schriftlich festgehalten. Dieses muss von dem Erasmus+-Koordinator und dem Prüfungsbeauftragten des Instituts unterschrieben werden. In der Regel empfiehlt es sich, das endgültige Learning Agreement erst nach Ankunft an der Gasthochschule zu erstellen. Der Erwerb von Studienleistungen im Ausland sollte ca. 25-30 ECTS pro Semester entsprechen. Bitte beachten Sie, dass Sie in jedem Fall nachweisen müssen, dass Sie mindestens 10 ECTS pro Semester an der Partnerhochschule erworben haben. Andernfalls muss das Erasmus+-Stipendium zurückgezahlt werden.
Anerkennung von Studienleistungen
Das Institut für Theater- und Medienwissenschaft empfiehlt die Anrechnung von im Ausland erbrachten Studienleistungen und unterstützt Studierende bei der Anerkennung. Das Learning Agreement stellt dafür eine wichtige Grundlage dar. Es sollte daher vor Antritt des Auslandsaufenthalts mit dem Erasmus+-Koordinator abgestimmt werden.
Die tatsächliche Anrechnung von Studienleistungen erfolgt erst nach Beendigung des Auslandsaufenthalts. Studierende, die sich im Ausland erbrachte Studienleistungen anerkennen lassen möchten, wenden sich bitte mit folgenden Unterlagen an den Erasmus-Koordinator: Kopie des Transcript of Records, Kopie des Learning Agreements sowie den verlinkten Anerkennungsantrag, in dem die weißen (nicht grau unterlegten) Felder bereits ausgefüllt sind. Die Besprechung und der Vollzug der Anerkennung findet in der Sprechstunde mit dem Erasmus-Koordinator entweder persönlich oder per Zoom statt.
Voraussetzungen für Anerkennung
Damit ein im Ausland besuchte Kurs als Äquivalent eines bestimmten Kurses in Theater- und Medienwissenschaft anerkannt werden kann, muss er inhaltlich und im Leistungsumfang vergleichbar sein. Eine Anerkennung von Kursen kann auch dann erfolgen, wenn sich der im Ausland besuchte Kurs in der Zahl der zugewiesenen ECTS oder der Art der Abschlussleistung von dem Kurs an der FAU unterscheidet.
Schlüsselqualifikationen
Bachelor-Studierende können während ihres Auslandsstudiums Schlüsselqualifikationen erwerben, die nach der Rückkehr angerechnet werden. Es gelten hierbei dieselben Auflagen wie für den Erwerb von Schlüsselqualifikationen an der FAU: Der Kurs muss von einer Hochschule angeboten werden und darf nicht aus den regulär studierten Fächern stammen. Unabhängig davon ob Kurse angerechnet werden, können sich Studierende für das Absolvieren eines mind. 1-semestrigen Auslandsstudiums 5 ECTS im Bereich Schlüsselqualifikation anrechnen lassen. Hierfür ist der Nachweis in Form von Transcript of Records der Gastuniversität erforderlich.