Vorbereitung des Auslandsaufenthalts und Studienleistungen
Im Rahmen des Erasmus+-Studienprogramms steht Ihnen für fachliche Fragen die Erasmus+-Koordinatorin des Instituts zur Verfügung. Bei administrativen Fragen hilft Ihnen das Referat für Internationale Angelegenheiten. Einige Belange müssen Sie als Erasmus+-Studierende jedoch selbständig organisieren. Es wird erwartet, dass sich nominierte Studierende selbständig um die Bewerbung an der Gasthochschule, ordnungsgemäße Beurlaubung an der FAU, Unterkunft im Zielland, An- und Abreise, ausreichenden Versicherungsschutz (Krankenversicherung und Haftpflicht) sowie eine angemessene sprachliche Vorbereitung kümmern.
Studienvorhaben (Learning Agreement)
Vor der Abreise sollten Studierende mit den Erasmus+-Koordinatoren des Instituts für Theater- und Medienwissenschaft die Kursauswahl im Ausland abstimmen. Die ausgewählten Kurse werden im sogenannten Learning Agreement schriftlich festgehalten. Dieses muss von der Erasmus+-Koordinatorin und dem Prüfungsbeauftragten des Instituts unterschrieben werden. In der Regel empfiehlt es sich, das endgültige Learning Agreement erst nach Ankunft an der Gasthochschule zu erstellen. Der Erwerb von Studienleistungen im Ausland sollte ca. 25-30 ECTS pro Semester entsprechen. Bitte beachten Sie, dass Sie in jedem Fall nachweisen müssen, dass Sie mindestens 10 ECTS pro Semester an der Partnerhochschule erworben haben. Andernfalls muss das Erasmus+-Stipendium zurückgezahlt werden.
Anerkennung von Studienleistungen
Das Institut für Theater- und Medienwissenschaft empfiehlt die Anrechnung von im Ausland erbrachten Studienleistungen und unterstützt Studierende bei der Anerkennung. Das Learning Agreement stellt dafür eine wichtige Grundlage dar. Es sollte daher vor Antritt des Auslandsaufenthalts mit der Erasmus+-Koordinatorin abgestimmt werden.
Die tatsächliche Anrechnung von Studienleistungen erfolgt erst nach Beendigung des Auslandsaufenthalts. Studierende, die sich im Ausland erbrachte Studienleistungen anerkennen lassen möchten, wenden sich bitte mit folgenden Unterlagen an die Erasmus-Koordinatorin: Kopie des Transcript of Records, Kopie des Learning Agreements sowie die ausgefühlte erste Seite des Anerkennungsantrags. Die zweite Seite wird zusammen mit der Erasmus-Koordinatorin ausgefüllt. Es empfiehlt sich bei der Vorbereitung oder während des Aufenthalts Kopien der Kursbeschreibungen anzulegen.
Voraussetzungen für Anerkennung
Damit ein im Ausland besuchte Kurs als Äquivalent eines bestimmten Kurses in Theater- und Medienwissenschaft anerkannt werden kann, muss er inhaltlich und im Leistungsumfang vergleichbar sein. Eine Anerkennung von Kursen kann auch dann erfolgen, wenn sich der im Ausland besuchte Kurs in der Zahl der zugewiesenen ECTS oder der Art der Abschlussleistung von dem Kurs an der FAU unterscheidet.
Schlüsselqualifikationen
Bachelor-Studierende können während ihres Auslandsstudiums Schlüsselqualifikationen erwerben, die nach der Rückkehr angerechnet werden. Es gelten hierbei dieselben Auflagen wie für den Erwerb von Schlüsselqualifikationen an der FAU: Der Kurs muss von einer Hochschule angeboten werden und darf nicht aus den regulär studierten Fächern stammen. Unabhängig davon ob Kurse angerechnet werden, können sich Studierende für das Absolvieren eines mind. 1-semestrigen Auslandsstudiums 5 ECTS im Bereich Schlüsselqualifikation anrechnen lassen. Hierfür ist der Nachweis in Form von Transcript of Records der Gastuniversität erforderlich.